Wie kann Bargeld erhalten werden? Verfügbarkeit und Resilienz des Bargeldkreislaufs in Österreich sicherstellen
Der Zugang zu Bargeld muss erhalten bleiben

Überblick:
Der Bargeldbedarf in Österreich ist groß, ist doch Bargeld nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel. Auch in der Politik wird betont, dass die flächendeckende Erhaltung von Bargeld wichtig und gesellschaftspolitisch notwendig ist.
Aber die Bargeldinfrastruktur und damit auch die Geldautomaten stehen zunehmend unter Druck. Banken ziehen sich aus der Fläche zurück und bauen Geldautomaten sukzessive ab. Die Lücke kann von unabhängigen Anbietern wie IC Cash – auch in partnerschaftlicher Kooperation mit Banken und Sparkassen oder mit Kommunen – geschlossen werden.
Stark steigenden Kosten für den Betrieb der Geldautomaten, allen voran die steigenden Zinkosten für das Geld in Geldautomaten, stehen immer geringen Einnahmen gegenüber. Behebungen können nicht kostendeckend bepreist werden. Ein Faktor ist hier die Gebührenpolitik von VISA und Mastercard, die aufgrund ihrer Marktmacht die Konditionen einseitig diktieren. Der Betrieb von Geldautomaten wird zunehmend zum Negativgeschäft, Geräte werden abgebaut, Bargeld immer schwerer verfügbar.
- Bargeld braucht mehr Lobby: mittlerweile erkennt die österreichische Politik, dass Bargeld ein schützenswertes Gut ist und unternimmt erste sehr sinnvolle Schritte. Nur wenn die Bargeldinfrastruktur und -nutzung aktiv geschützt werden, werden Münzen und Scheine weiterhin flächendeckend verfügbar und nutzbar bleiben. IC Cash möchte gerne mit konstruktiven Handlungsvorschlägen und über einen offenen Dialog mit der Politik hierzu einen Beitrag leisten.
Die gute Nachricht zuerst: Nach Corona hat sich die Nutzung von Bargeld knapp unter dem Niveau von 2019 wieder eingependelt und der politische Druck auf die Abschaffung von Bargeld als Mittel für Geldwäsche lässt angesichts des enormen kriminellen Potentials von Kryptowährungen etwas nach. Insgesamt bemühen sich Entscheider*innen in Politik und Finanzsektor zu betonen, dass die flächendeckende Erhaltung von Bargeld in seinen unterschiedlichen Funktionen (anonymes Zahlungsmittel, Wertaufbewahrung, Teilhabe am Wirtschaftsleben, etc.) wichtig und gesellschaftspolitisch notwendig sowie erwünscht ist.
Damit kommen wir zum schwierigeren Teil: Dem guten Willen zum Trotz gerät das Bargeld immer weiter unter Druck. Folgende Faktoren sind hierfür verantwortlich:
Betrieb von Geldautomatennetzen ist aufwendig und teuer
Die Kostenseite wird mittlerweile geprägt durch immer weiter steigende regulatorische und technische Anforderungen an die geldautomatenbetreibenden Institute, verbunden mit massiv steigenden Kosten in der Bargeldlogistik v.a. infolge zunehmender Energie- und Lohnkosten sowie fast einer Verfünffachung der Zinskosten. Zuletzt machten die zahlreichen Angriffe auf Geldautomaten Schlagzeilen. Hier konnten die unabhängigen Drittanbieter zeigen, dass sie durch vorbeugende Maßnahmen seit Jahren eine gute Schadensbilanz vorweisen. Sie haben dafür aber deutlich höhere Aufwendungen als die meisten Geschäftsbanken, Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen in Kauf genommen und werden diese weiterhin in Kauf nehmen müssen. Diese Kostensteigerungen können insbesondere bei Drittanbietern wie IC Cash nicht adäquat ausgeglichen werden.
Den Banken wurde erst mit Beginn der Zinsflaute, den sinkenden Einnahmen und den sich beschleunigenden Filialschließungen so richtig klar, wieviel Geldautomaten tatsächlich kosten. Das hoch emotionale Thema Filialschließung und Abbau der Automaten hat indes zu zahlreichen SB-Zonen geführt, die die Banken aber erwägen, aufgrund der hohen Unterhaltskosten zu schließen: „Der Betrieb von Geldautomaten gehört nicht mehr zu unserem Kerngeschäft“ lautet die Botschaft.
Hier sehen wir deutlichen politischen Handlungsbedarf. Nimmt man das Bekenntnis zum Bargeld ernst, muss man auch die Aufrechterhaltung der Infrastruktur wirtschaftlich möglich machen.
Einnahmen werden durch das kartellrechtswidrige Verhalten von Visa und Mastercard vereinheitlicht und drastisch beschnitten
Auf der Ertragsseite führt der steigende Anteil von Kartenprodukten von Visa und Mastercard zu immer geringen Einnahmen je Transaktion. Visa hat durch die Ausgabe von eigenen Debitkarten („V Pay“) über die Direktbanken bereits nachhaltig an Marktanteilen gewonnen, Mastercard folgt mit der Ausgabe von eigenen Debitkarten. Beiden Unternehmen geben einseitig die Servicegebühr für Transaktionen mit ihren Karten vor. Sie zwingen die Geldautomatenbetreiber in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine von ihnen einseitig und einheitlich bestimmte, im Regelfall nicht kostendeckende Interchange zu erheben, anstatt die Geldautomatenbetreiber entweder selbst eine derartige Gebühr mit den karenausgebenden Banken verhandeln zu lassen oder eine direkte Gebühr in einem transparenten Verfahren bei der Abhebung zu erheben. Ab Juli 2023 werden zudem auf Betreiben dieser internationalen Konzerne keine neuen Maestro-Karten mehr ausgegeben, womit deren Marktmacht noch zunimmt und kostendeckende Bepreisungen der Dienstleistung Bargeldbereitstellung aufgrund abnehmender ertragreicher Transaktionen noch mehr erschwert wird. Die österreichischen Gerichte haben bereits zweifelsfrei bestätigt, dass Gebühren für die Auszahlung von Bargeld am Geldautomaten zulässig sind, soweit dies mit dem Verbraucher vereinbart wurde*. Nur durch eine faire und kostendeckende Gebühr kann dieser Service überhaupt von einem Drittanbieter übernommen werden. Was die Gerichte und auch die Verbraucher bereits verstanden haben, reicht aber Visa und Mastercard nicht aus. Gefordert wird hier von zwei marktstarken Privatunternehmen eine „explizite“ gesetzliche Regelung, nicht „nur“ die Klarstellung durch die obersten nationalen Gerichte. Dieses Verhalten zeigt die klare Missachtung der allgemeinen Gesetzessystematik in Österreich.
Gemeinsam für das Bargeld: Kartellbehörden, (Zentral)-banken und die Politik haben hier das „Heft“ in der Hand
Die Österreichischen Nationalbank betont die Bedeutung von Bargeld als Zahlungsmittel, effektive Aktivitäten zur Bewahrung der Resilienz des Bargeldkreislaufes lassen sich jedoch nicht feststellen. Wie genau Bargeld geschützt werden soll, dessen Weg in die Bevölkerung zu 99% über den Bankomaten erfolgt, bleibt unklar.
In Gesprächen insbesondere mit Politiker*innen hört man immer wieder, das Bargeld wichtig sei – in Österreich scheinen dem jetzt auch Taten zu folgen. Erst kürzlich hat der Kanzler einen „Drei-Punkte-Plan“ für das Bargeld veröffentlicht: die "verfassungsrechtliche Absicherungen" von Cash, das "Sicherstellen, dass auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann", und zuletzt die "Sicherung einer Grundversorgung mit Bargeld unter Einbindung der Nationalbank“. Das, ebenso wie die Errichtung einer Task Force „Bargeld“, die wir gerne konstruktiv unterstützen, begrüßen wir sehr. Auch der aktuelle Vorstoß der SPÖ, dass in jeder Gemeinde ein Bankomat vorhanden sein sollte, geht in die richtige Richtung, die Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung müssen dann aber auch stimmen.
Für die Sicherstellung der Grundversorgung muss an der Rahmensetzung etwas getan werden. Es ist z.B. wichtig, dass konkrete Vorschläge für eine kostendeckende Bepreisung von Behebungen nicht an einem fehlgeleiteten Verständnis von Verbraucherschutz scheitern.
Nicht ausreichend bedacht wird bisher, dass Bankomaten bei einem nicht funktionierenden Marktumfeld abgebaut werden und schlicht kein Bargeld mehr zur Verfügung gestellt wird. Aus unserer Sicht ist es ein Akt des Verbraucherschutzes, den Zugang zu Bargeld über ein solides Netzwerk von Bankomaten möglichst leicht und niederschwellig zu gestalten.
Ordnungspolitisches Eingreifen ist dringend nötig
Soll die Geldautomateninfrastruktur erhalten werden, ist die die Möglichkeit eines kostendeckenden Betriebs unabdingbar. Kartellbehörden, Zentralbanken und die Politik müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um den marktübermächtigen Anbietern von bargeldlosen Zahlungsverfahren Einhalt zu gebieten. Neutralität des Zahlungsverkehrs muss zum politischen Leitmotiv werden. Diese schnellstmöglich herzustellen, ist Aufgabe der involvierten Ministerien.
Wir möchten abschließend noch auf zwei Dinge hinweisen:
- Der oft benutze Verweis auf die vermeintlich billigere Kartenzahlung ist irreführend. Keine bargeldlose Zahlung ist umsonst. Kosten für die Nutzung der Terminal-Infrastruktur durch Kunden und Händler werden in die Produkte selbstverständlich eingepreist oder z.T. direkt an den Endkunden weitergegeben.
- Auch lohnt sich noch der Blick auf die Infrastruktur von Elektro-Ladesäulen: Niemand würde auf die Idee kommen, dass die Bereitstellung von Elektro-Ladesäulen umsonst für die Nutzer von Elektroautos sein sollte. Ohne frei im Wettbewerb gebildete Entgelte würde es keine Investoren für bestehende oder neue Elektro-Ladesäulen geben. Warum soll das für die Geldautomateninfrastruktur anders sein?
Haben Sie eine Meinung zum Thema? Feedback gerne unter: bargeldmussbleiben@iccash.de
*Vgl. Urteil des VfGH (G9/2018 u.a. (G9/2018-24, G10/2018-27) vom 09.10.2018.